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Strategische Beratung

Ein Rechtsfall ist mehr als ein rechtliches Problem, eine unternehmerische Entscheidung nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vorhaben strategisch zu planen und umzusetzen.

Beispiel Unternehmensgründung

Die Rechtsformwahl für ein Unternehmen bestimmt nicht nur, welche Verträge ggf. zu schließen sind, sondern bildet das Gerüst für die zukünftige steuerliche und rechtliche Behandlung des Betriebes.

Eine GmbH hat zwar haftungsrechtliche Vorteile, ist aber bei einem späteren Verkauf im Rahmen einer Unternehmensnachfolge steuerlich eher ungünstig. Bei der Rechtsfomwahl geht es also darum, gemeinsam mit dem Kunden die für ihn optimale Unternehmensform zu finden.

  • Einzelunternehmen: Freiberufler, eingetragene Kaufleute (e.K.) und sonstige Gewerbetreibende
  • Personengesellschaft: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG)
  • Kapitalgesellschaft: Gesellschaft mit beschränkter Hafung (GmbH), Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG)
  • Sonstige: etwa eine Kombination wie die GmbH & Co. KG, die die Vorteile der Haftungsbeschränkung und die Vorzüge von Personengesellschaften in sich vereinigt.

Dabei macht es einen Unterschied, ob Sie mit 20 oder mit 45 gründen, ob Sie eine Familie ernähren oder an eine Altersicherung und Nachfolgeplanung für sich denken müssen.

Streit unter den Gesellschaftern eines Unternehmens

Das treuwidrige Verhalten eines GmbH-Gesellschafters mag einen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Gesellschaft darstellen; der Streit darüber macht das Unternehmen jedoch handlungsunfähig. Mit gegenseitigen Ausschlussverfahren und Feststellungsklagen lässt sich ein Unternehmen nicht sinnvoll führen. Die Geschäftsführer, die häufig zugleich Mitgesellschafter sind, blockieren sich gegenseitig.

Wenn nach Jahren die Prozesse vor Gericht beendet sind, ist das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit oft längst zerschlagen oder zumindest wertlos.

Eine außergerichtliche Lösung wäre wirtschaftlicher und wahrscheinlich auch emotional befriedigender gewesen.

Familienunternehmen

Nachfolgeregelungen sind in allen Unternehmen immer auch strategische Planungen, die für den weiteren Erfolg des Unternehmens mitentscheidend sind.

In Familienunternehmen sind neben wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Erwägungen zusätzlich familienrechtliche und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Emotionale Bindungen und Gerechtigkeitserwägungen innerhalb der Familie spielen hier eine wichtige Rolle.

Manchmal muss dahinter die optimale steuerliche und rechtliche Gestaltung dahinter zurücktreten, damit das Unternehmen nicht Gefahr läuft, in durch einem "Erbfolgekrieg" zerschlagen zu werden.

nach oben Monika Born · Rechtsanwältin · Unternehmensberatung · · Hamburg +49 (0)40 - 600 84 701 · Buchholz i.d.N. +49 (0)4187 - 900 75 79
Strategische Beratung - Rechtsanwältin Monika Born