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Vertragsberatung /Vertragsgestaltung

Professionelle Vertragsberatung für solide und durchdachte Lösungen.

Gehören Sie auch zu den Menschen, die mit Verträgen so wenig wie möglich zu tun haben wollen? Leider werden dadurch oft Gestaltungsmöglichkeiten nicht wahrgenommen und Chancen vertan!

Nur bei Massengeschäften und Geschäften des täglichen Lebens sind die Bedingungen eines Vertrages bereits weitgehend vorgegeben, entweder weil entsprechende gesetzliche Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzbestimmungen zur Anwendung kommen und/oder der Geschäftspartner allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, die nicht zur Disposition stehen.

Bei komplexeren Geschäften, wie

  • Gesellschaftsgründung (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag, etc.)
  • Unternehmensnachfolge (Unternehmenskauf-, Unternehmensverkauf-, Übergabevertrag, etc.)
  • geschäftlicher Zusammenarbeit (Kooperationsvertrag, Dienstleistungsvertrag, etc.)
  • Erbfolgeregelung (Unternehmertestament, Erbvertrag, etc.)

ist es dagegen unumgänglich, dass die Verträge individuell verhandelt und ausgestaltet werden.

Ausgestaltung und Überprüfung von Verträgen

Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Ihre Interessen in den Vertrag Eingang finden und entsprechend formuliert werden.

Dazu gehört neben der Ausgestaltung von Verträgen und der Überprüfung von fremden Vertragsentwürfen auch eine Einschätzung, ob die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten ausgewogen und umsetzbar sind. Dazu ein Beispiel aus meiner Praxis:

Franchisevertrag

Im Rahmen eines Gründungsvorhaben wurden mir von den zukünftigen Franchisenehmern die Vertragsentwürfe des Franchisegebers zur Prüfung vorgelegt. Die Verträge als solches waren rechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings stimmte der tatsächliche Rahmen für die geschäftliche Zusammenarbeit nicht.

Bei genauerer Überprüfung der Szenarien stellte sich heraus, dass der Franchisegeber überhaupt nicht in der Lage war, dem Vertragspartner ein bewährtes Geschäftsmodell zur Verfügung zu stellen, sondern die Kooperation mit den Franchisenehmern erst dazu nutzen wollte, das Geschäftsmodell zu erarbeiten, und im Übrigen daran interessiert war, Geräte für die Einrichtung des Franchiseunternehmens zu verkaufen.

Statt die finalen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu erarbeiten, habe ich meinen Mandanten schließlich dringend von ihrem Vorhaben abgeraten.

nach oben Monika Born · Rechtsanwältin · Unternehmensberatung · · Hamburg +49 (0)40 - 600 84 701 · Buchholz i.d.N. +49 (0)4187 - 900 75 79